Zum Hauptinhalt springen

KFZ-Steuerrechner

Berechnen Sie die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug

Fahrzeugdaten eingeben

CO2-Wert aus Fahrzeugschein oder Zulassungsdaten

So berechnet sich die KFZ-Steuer

PKW-Steuer

Seit Juli 2009 besteht die KFZ-Steuer für PKW aus zwei Komponenten:

  • Hubraum-basierte Komponente: Bei Benzinmotoren 2€ pro 100ccm und bei Dieselmotoren 9,50€ pro 100ccm
  • CO2-basierte Komponente: Für jeden g/km CO2 über dem Freibetrag von 95g/km werden 2€ fällig

Elektrofahrzeuge sind bis zum 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit.

Die berechneten Werte sind unverbindliche Richtwerte. Die offiziellen Steuerbescheide kommen vom Hauptzollamt.

KFZ-Steuer in Deutschland 2025: Das Wichtigste im Überblick

Das ist neu bei der KFZ-Steuer 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Autosteuer. Der Fokus liegt klar auf dem Klimaschutz: Sparsame Autos werden belohnt, Spritschlucker stärker zur Kasse gebeten. Konkret bedeutet das: Der CO2-Freibetrag sank von 95g/km auf nur noch 90g/km. Gleichzeitig stieg die Steuer pro Gramm CO2 über diesem Wert von 2,0€ auf 2,4€. Besonders teuer wird es für Neuwagen mit sehr hohem CO2-Ausstoß (über 195 g/km) - hier werden jetzt sogar 4€ pro Gramm fällig.

So wird Ihre Autosteuer berechnet

Neuere Autos (ab 1.7.2009 zugelassen)

Bei neueren Autos zahlen Sie Steuer für zwei Dinge:

  1. Für den Motor (Hubraum):
    • Benziner: 2,00€ für je 100ccm
    • Diesel: 9,50€ für je 100ccm
  2. Für den CO2-Ausstoß:
    • Die ersten 90g/km sind frei (2025)
    • Jedes Gramm darüber kostet 2,40€
    • Bei sehr hohem CO2 (über 195 g/km): 4,00€ pro Gramm
Ein Beispiel zum Verstehen: Sie haben einen Benziner mit 1598ccm Hubraum und 140g/km CO2
  • Für den Hubraum: 1598ccm ÷ 100 × 2,00€ = 31,96€
  • Für den CO2-Ausstoß: (140g/km - 90g/km) × 2,40€ = 120,00€
  • Zusammen zahlen Sie jährlich: 151,96€

Ältere Autos (vor 1.7.2009 zugelassen)

Bei älteren Fahrzeugen zählen nur zwei Dinge: Wie groß ist der Motor und wie sauber ist er?

Schadstoffklasse Benziner (je 100ccm) Diesel (je 100ccm)
Euro 6 2,00€ 9,50€
Euro 5 2,00€ 9,50€
Euro 4 2,00€ 9,50€
Euro 3 2,40€ 11,25€
Euro 2 5,00€ 13,80€
Euro 1 / Euro 0 6,75€ 15,44€

Steuerberechnung für Motorräder (2025)

Bei Motorrädern ist ausschließlich der Hubraum für die Besteuerung relevant:

Hubraum Steuersatz pro 100ccm Beispiel-Berechnung Jährliche Steuer
Bis 125ccm 1,84€ 125ccm: 125 ÷ 100 × 1,84€ 2,30€
Über 125ccm 2,38€ 500ccm: 500 ÷ 100 × 2,38€ 11,90€
1000ccm 2,38€ 1000 ÷ 100 × 2,38€ 23,80€

Steuerbefreiungen und -vergünstigungen

Vollständige Steuerbefreiung (2025):

  • Reine Elektrofahrzeuge: 10 Jahre Steuerbefreiung bei Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030
  • Wasserstofffahrzeuge: unbegrenzte Steuerbefreiung
  • Schwerbehindertenfahrzeuge (mit entsprechendem Merkzeichen)
  • Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Teilweise Steuerermäßigungen:

  • Plug-In-Hybride: 50% Steuerermäßigung bis 31.12.2025
  • Gasangetriebene Fahrzeuge (CNG/LPG): Vergünstigung bis 2026, danach stufenweise Anpassung
  • Oldtimer (H-Kennzeichen): pauschale Steuer von 191,73€ für PKW, unabhängig von Hubraum und Emissionen
  • Saisonkennzeichen: anteilige Berechnung (nur für Betriebsmonate)

Vergleich der KFZ-Steuer nach Antriebsarten (2025)

Fahrzeugtyp & Segment Diesel Benzin Hybrid Elektro
Kleinwagen (z.B. VW Polo) 170-230€ 80-120€ 40-60€ 0€*
Kompaktklasse (z.B. VW Golf) 220-290€ 100-160€ 50-80€ 0€*
Mittelklasse (z.B. BMW 3er) 270-380€ 140-220€ 70-110€ 0€*
Oberklasse (z.B. Mercedes E-Klasse) 380-500€ 200-310€ 100-155€ 0€*
SUV (z.B. Audi Q5) 420-680€ 230-390€ 115-195€ 0€*

* Die Steuerbefreiung für E-Autos gilt für 10 Jahre ab Erstzulassung bei Zulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030. Ab 2025 ist jedoch eine jährliche Infrastrukturabgabe von 15€ für reine E-Fahrzeuge zu entrichten.

Tipps zur Optimierung der KFZ-Steuer

Umweltfreundliche Antriebe wählen

Bei Neuwagenkauf auf CO2-Emissionen achten:

  • E-Autos: 10 Jahre steuerbefreit
  • Hybride: 50% Ermäßigung (bis 2025)
  • Bei Verbrennern: Modelle unter 90g/km CO2 bevorzugen

Potentielle Ersparnis: bis zu 100% der Steuer

Benziner statt Diesel für Wenigfahrer

Dieselfahrzeuge werden deutlich höher besteuert:

  • Benziner: 2,00€ pro 100ccm
  • Diesel: 9,50€ pro 100ccm
  • Rentabel ist ein Diesel erst ab ca. 20.000 km/Jahr

Potentielle Ersparnis: 100-200€ jährlich

Saisonkennzeichen nutzen

Für saisonal genutzte Fahrzeuge wie:

  • Cabrios (z.B. April bis Oktober)
  • Motorräder (z.B. März bis Oktober)
  • Wohnmobile (z.B. Mai bis September)

Potentielle Ersparnis: 30-50% der Jahressteuer

Häufig gestellte Fragen zur KFZ-Steuer

Die KFZ-Steuer wird grundsätzlich jährlich eingezogen. Bei Beträgen über 500€ ist jedoch auch eine halbjährliche Zahlung möglich (mit 3% Aufschlag), bei Beträgen über 1.000€ auch vierteljährlich (mit 6% Aufschlag).

Der Einzug erfolgt automatisch durch das Hauptzollamt mittels SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto. Der Fälligkeitstermin entspricht dem Tag der Erstzulassung bzw. dem Tag der Zulassung auf den aktuellen Halter.

Bei Neuzulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs müssen Sie keine separaten Anträge zur Steueranmeldung stellen. Dies geschieht automatisch durch die Zulassungsstelle bei der Anmeldung des Fahrzeugs.

Ja, die KFZ-Steuer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden:

  • Berufliche Nutzung: Bei beruflicher Nutzung des Fahrzeugs kann die KFZ-Steuer anteilig als Werbungskosten angesetzt werden. Der absetzbare Anteil entspricht dem beruflichen Nutzungsanteil.
  • Selbstständige/Unternehmer: Bei betrieblicher Nutzung kann die KFZ-Steuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden – entweder vollständig (bei 100% betrieblicher Nutzung) oder anteilig.
  • Private Nutzung: Bei rein privater Nutzung ist die KFZ-Steuer steuerlich nicht absetzbar.

Für die Steuererklärung 2025 benötigen Sie einen Nachweis über die gezahlte KFZ-Steuer, der vom Hauptzollamt automatisch ausgestellt wird. Alternativ reicht auch der Kontoauszug als Nachweis.

Bei Zahlungsverzug der KFZ-Steuer drohen ernste Konsequenzen:

  1. Mahngebühren: Zunächst erhalten Sie eine Mahnung mit Mahngebühren (mindestens 5€).
  2. Säumniszuschläge: Es fallen Säumniszuschläge in Höhe von 1% des rückständigen Betrags pro Monat an.
  3. Vollstreckungsmaßnahmen: Bei weiterer Nichtzahlung können Pfändungen des Bankkontos oder des Lohns folgen.
  4. Zwangsstilllegung: In schweren Fällen kann das Hauptzollamt die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt beantragen.
  5. Strafverfahren: Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung droht ein Strafverfahren.

Bei finanziellen Engpässen sollten Sie frühzeitig mit dem zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen und eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert, entsprechen dem Stand Januar 2025 und berücksichtigen die aktuelle KFZ-Steuer-Gesetzgebung. Da sich steuerliche Regelungen ändern können, empfehlen wir für verbindliche Auskünfte die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hauptzollamt.