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Bürgergeld-Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld nach dem neuen Bürgergeld-Gesetz

Bürgergeld berechnen

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die Nachfolge des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und der Sozialhilfe. Es sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Die Reform zum Bürgergeld zielt darauf ab, mehr Respekt, Chancen und soziale Sicherheit zu bieten.

Aktuelle Regelsätze (2025)
  • Alleinstehende: 563 €
  • Paare pro Person: 506 €
  • Kinder 0-5 Jahre: 357 €
  • Kinder 6-13 Jahre: 390 €
  • Kinder 14-17 Jahre: 471 €

Vorteile des Bürgergeldes im Überblick

Mehr Sicherheit
  • Höhere Regelsätze
  • Großzügigere Vermögensfreibeträge
  • 12 Monate Karenzzeit für Wohnkosten
  • Weniger strenge Sanktionen
Bessere Chancen
  • Fokus auf Qualifizierung statt Schnellvermittlung
  • Weiterbildungsprämien bis 1.500 €
  • Bürgergeld-Bonus von 75 € bei Weiterbildung
  • Coaching und individuelle Unterstützung

So nutzen Sie unseren Bürgergeld-Rechner richtig

  1. Haushaltstyp auswählen: Geben Sie an, ob Sie alleinstehend sind, in einer Partnerschaft leben oder Kinder haben.
  2. Besondere Situationen berücksichtigen: Schwangerschaft oder medizinisch notwendige Ernährung können zu Mehrbedarfen führen.
  3. Wohnkosten eingeben: Ihre Miete und Heizkosten sind wichtige Faktoren für die Berechnung.
  4. Einkommen angeben: Wenn Sie ein Einkommen haben, wird dieses teilweise angerechnet.
  5. Ergebnis prüfen: Sie erhalten eine detaillierte Aufschlüsselung Ihres möglichen Anspruchs.
Wichtig zu wissen

Unser Rechner bietet eine erste Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Bürgergeldes hängt von vielen individuellen Faktoren ab und wird vom Jobcenter im Einzelfall geprüft. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die genaue Höhe des Bürgergeldes wird vom Jobcenter individuell berechnet.

Bürgergeld 2025: Regelungen, Beträge und Anspruchsvoraussetzungen

Aktuelle Änderungen beim Bürgergeld 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelbeträge für das Bürgergeld. Die Leistungen wurden an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und um durchschnittlich 3,4% erhöht. Zudem wurden die Freibeträge für Erwerbseinkommen ausgeweitet und die Vermögensfreigrenzen angehoben, um die Arbeitsaufnahme attraktiver zu gestalten und mehr Sicherheit für Leistungsempfänger zu bieten.

Bürgergeld-Regelbedarfe 2025

Personengruppe Monatlicher Regelbedarf Änderung zu 2024
Alleinstehende, Alleinerziehende 563 € +19 € (+3,5%)
Paare pro Person in Bedarfsgemeinschaft 506 € +17 € (+3,5%)
Erwachsene bis 25 Jahre im Elternhaus 451 € +15 € (+3,4%)
Jugendliche 14-17 Jahre 471 € +16 € (+3,5%)
Kinder 6-13 Jahre 390 € +13 € (+3,5%)
Kinder 0-5 Jahre 357 € +12 € (+3,5%)

Die Regelbedarfe werden jährlich zum 1. Januar an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

Wohnung und Heizung: Das wird bezahlt

Wie groß darf Ihre Wohnung sein?

Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter auch Ihre Miete und Heizkosten - solange diese "angemessen" sind. Was angemessen ist, hängt von Ihrem Wohnort ab und wird von jeder Stadt oder jedem Landkreis selbst festgelegt.

Wer wohnt dort? So viel Platz ist okay
Einzelperson 45-50 m²
2 Personen 60 m²
3 Personen 75 m²
4 Personen 90 m²
Jede weitere Person +15 m²

Beispiele für Mietobergrenzen 2025

Die Mietobergrenzen variieren je nach Region erheblich:

Stadt 1 Person 4 Personen
München 781 € 1.590 €
Berlin 634 € 1.182 €
Hamburg 613 € 1.073 €
Köln 642 € 1.148 €
Ländlicher Raum 350-450 € 600-750 €

Seit 2023 gibt es eine Karenzzeit von 12 Monaten, in der die tatsächlichen Kosten auch bei Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen übernommen werden.

Was dürfen Sie behalten? Freibeträge 2025

Diese Ersparnisse dürfen Sie behalten:

  • Grundbetrag: 15.000 € pro Person in Ihrer Familie
  • Für die Rente: 8.000 € pro Lebensjahr (z.B. 320.000 € mit 40 Jahren)
  • Ihr eigenes Haus oder Wohnung: Wenn die Größe angemessen ist
  • Für größere Anschaffungen: 1.750 € extra
  • Ihr Auto: Wenn Sie damit zur Arbeit fahren, meist kein Problem

So viel dürfen Sie dazuverdienen:

  • Die ersten 100 € im Monat: Komplett für Sie
  • Von 100 bis 520 €: Sie behalten 20% davon
  • Von 520 bis 1.000 €: Sie behalten 30% davon
  • Von 1.000 bis 1.400 €: Sie behalten 10% davon
  • Schülerjobs (unter 25 Jahre): Bis zu 520 € bleiben komplett
  • Ehrenamtliche Arbeit: 250 € monatlich bleiben Ihnen

Extra-Geld für besondere Situationen (2025)

Mehrbedarfe
  • Alleinerziehende:
    • 1 Kind unter 7 Jahre: 36%
    • 2-3 Kinder unter 16: 36%
    • 1 Kind über 7 Jahre: 12%
  • Schwangerschaft (ab 13. Woche): 17%
  • Behinderung: 35%
  • Kostenaufwändige Ernährung: individuell (ärztliches Attest nötig)
  • Dezentrale Warmwassererzeugung: 0,8-2,3% (je nach Haushaltsgröße)

Die Prozentsätze beziehen sich auf den jeweiligen Regelbedarf.

Bildungsleistungen

Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:

  • Schulbedarf: 2 × jährlich insgesamt 209 €
  • Mittagessen in Schule/Kita: 100% Übernahme
  • Eintägige Schulausflüge: 100% Übernahme
  • Mehrtägige Klassenfahrten: 100% Übernahme
  • Schülerbeförderung: Bei Notwendigkeit
  • Lernförderung: Bei Bedarf (Bestätigung durch Schule)
  • Soziale Teilhabe: 15 € monatlich für Sport, Musik, etc.
Einmalige Bedarfe

Können zusätzlich beantragt werden:

  • Erstausstattung Wohnung: Nach Bedarf
  • Erstausstattung Bekleidung: Nach Bedarf
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft/Geburt: Nach Bedarf
  • Anschaffung/Reparatur orthopädischer Schuhe
  • Reparatur therapeutischer Geräte
  • Anschaffung & Reparatur von Haushaltsgeräten: Als Darlehen
  • Umzugskosten: Bei Notwendigkeit
  • Wohnungsbeschaffungskosten: Bei Notwendigkeit

Was ist neu beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV?

Aspekt Altes System (Hartz IV) Neues System (Bürgergeld)
Vermögensschonvermögen 150 € pro Lebensjahr, max. 10.050 € 15.000 € pro Person + 8.000 € pro Lebensjahr für Altersvorsorge
Karenzzeit Wohnung Keine 12 Monate keine Prüfung der Angemessenheit
Sanktionen Strenge Sanktionen bis 100% möglich Abgestufte Leistungsminderungen (max. 30%)
Fokus der Arbeitsförderung Schnelle Vermittlung in Arbeit Nachhaltige Qualifikation und langfristige Integration
Weiterbildungsprämien Kaum vorhanden 150 € monatlich + Abschlussprämien bis 1.500 €
Kooperationsplan Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung Kooperationsplan auf Augenhöhe

Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld

Grundsätzlich hat Anspruch auf Bürgergeld, wer:

  • mindestens 15 Jahre alt ist und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht hat
  • erwerbsfähig ist (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann)
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • hilfebedürftig ist (den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann)

Auch nicht erwerbsfähige Personen können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu zählen insbesondere minderjährige Kinder.

Im Alter ab der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung besteht stattdessen ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Das Bürgergeld kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden:

  1. Online: Über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) kann der Antrag digital gestellt werden.
  2. Persönlich: Im zuständigen Jobcenter vor Ort (Terminvereinbarung empfohlen).
  3. Schriftlich: Die Antragsformulare können auf der Website der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen und per Post eingesendet werden.
  4. Telefonisch: Unter der Service-Hotline 0800 4 5555 00 kann ein Antrag angefordert werden.

Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweise über Einkommen (Lohnbescheinigungen, Rentenbescheide, etc.)
  • Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung
  • Nachweise über Vermögenswerte
  • Krankenversicherungsnachweis

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2-4 Wochen. In dringenden Fällen kann ein Vorschuss beantragt werden.

Zusätzliches Einkommen wird nach einem Stufenmodell auf das Bürgergeld angerechnet:

Monatliches Bruttoeinkommen Freibetrag Beispiel bei 1.200 € Brutto
Grundfreibetrag 100 € pauschal 100 €
100,01 € bis 520 € 20% (max. 84 €) 84 €
520,01 € bis 1.000 € 30% (max. 144 €) 144 €
1.000,01 € bis 1.400 € 10% (max. 40 €) 20 € (für 200 €)
Gesamter Freibetrag: 348 €

Bei einem Bruttogehalt von 1.200 € im Monat würden also 348 € beim Empfänger verbleiben, während 852 € auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Tipp: Besonders lohnend sind Nebenjobs im Bereich von 520-1.000 €, da hier der höchste prozentuale Freibetrag (30%) gilt. Minijobs (bis 520 €) bieten den Vorteil, dass keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Praktische Tipps für Bürgergeld-Empfänger

Antragstellung

  • Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich
  • Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen vorab
  • Nutzen Sie die Online-Antragstellung für schnellere Bearbeitung
  • Lassen Sie sich bei Bedarf vom Jobcenter beraten
  • Beachten Sie Fristen für Weiterbewilligungsanträge

Finanzielle Optimierung

  • Prüfen Sie Ansprüche auf ergänzende Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag)
  • Nutzen Sie Freibeträge bei Erwerbstätigkeit optimal
  • Beantragen Sie Mehrbedarfe, wenn Anspruch besteht
  • Vergessen Sie nicht einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung)
  • Prüfen Sie Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder

Berufliche Perspektiven

  • Nutzen Sie Weiterbildungsangebote des Jobcenters
  • Informieren Sie sich über Weiterbildungsprämien
  • Besprechen Sie langfristige Berufsziele mit Ihrem Arbeitsvermittler
  • Prüfen Sie Fördermöglichkeiten für Selbstständigkeit
  • Nutzen Sie den Coaching-Ansatz des Bürgergelds

Weiterführende Informationen

Umfassende Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf den offiziellen Seiten der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Lokale Beratungsstellen wie Sozialverbände, Caritas oder Diakonie bieten kostenlose Unterstützung bei Fragen zum Bürgergeld an.

Hinweis: Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2025. Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, empfehlen wir, sich für die aktuellsten Informationen direkt an das zuständige Jobcenter zu wenden. Diese Informationen dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung.